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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510, 2511)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_d_0250
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