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Aufwandsentschädigungsverordnung für vom Dienst freigestellte Personalvertretungsmitglieder

Vom 18. Juli 1974 (BGBl. I S. 1499), geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0515

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