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Gesetz Nr. 2058 zur zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im Jahr 2022

i. d. F. d. Art. 2 d. Gesetzes vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. S. 427, 428)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0041_008

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