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Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG)
vom 12.4.2007 (BGBl. I S. 506), zul. geändert durch Art. 1 des G vom 25.5.2020 (BGBl. I S. 1073)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0030_a_an02
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