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Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI-Personalgesetz – BfAIPG)
Vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2370), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614, 1645)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0028_03
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