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Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden (Zivildienstvertrauensmann-Gesetz – ZDVG)

vom 16. Januar 1991 (BGBl. I S. 47, 53), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2009 (BGBl. I S. 1229)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0056

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