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Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz – BremBesG)

vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 924), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (Brem.GBl. S. 22)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0050

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