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Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenentschädigungsgesetz – SEG)
vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932, 3933), zuletzt geänd. d. Art. 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 423)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0388
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