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Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG)

vom 9. August 2003 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Art. 2 des WDModG vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0240

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