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Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (Bundesgebührengesetz – BGebG)
vom 7. August 2013 (BGBl. I 3154), geänd. durch Art. 3 G zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen 2015 (BGBl. I 904, 913), Art. 3 AbschlussprüferaufsichtsreformG (APAReG) 2016 (BGBl. I 518, 561), zuletzt durch Art. 1 G zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes 2016 (BGBl. I 1666)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0408
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