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Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)
Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966), zuletzt geändert durch Art. 7 des G vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174, 1178)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0030_a_an01
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