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Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz – PostPersRG)
Vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353), zuletzt geändert durch Artikel 14 Absatz 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0025_02
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