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Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz – PostPersRG)
vom 14. September 1994 (BGBl. I 2325, 2353), zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 2023 (BGBl. I Nr. 389 S. 8). – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0911_002c
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