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Hamburgisches Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz – HmbSZG)
vom 1. November 2011 (HmbGVBl. S. 454), zuletzt geänd. d. Art. 2 d. G vom 5. März 2013 (HmbGVBl. S. 79, 80)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0060_03
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