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Hochschulleitungs-Stellenzulagenverordnung (HStZulV)
vom 3. August 1977 (BGBl. I S. 1527), aufgehoben durch Art. 4 d. ProfBesReformG v. 16. 2. 2002 (BGBl. I S. 686, 692); beachte die Übergangsregelung in § 77 Abs. 1 S. 1 BBesG bezüglich der Fortgeltung der HStZulV für Professoren der BBesO C, die am 1. Januar 2005 im Amt befindlich waren.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0536
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