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Landesdisziplinargesetz (LDG) – bis zum 31.8.2024 geltende Vorschriften

D 055a enthält den ab 1. September 2024 geltenden Text des LDG Bbg. Für Altfälle, d.h. auf die vor dem 1. September 2024 eingeleiteten Disziplinarverfahren, findet nach Teil 7 LDG Bbg 2024 (D 055a) das LDG Bbg in der bis zum 31. August 2024 geltenden Fassung Anwendung. Damit bleiben die nachfolgenden Vorschriften, die durch Art. 2 G zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums in Brandenburg vor Verfassungsgegnern 2024 (GVBl. I Nr. 21) geändert oder aufgehoben wurden, in ihrer vorherigen Fassung anwendbar.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0055a_an01

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