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Landesverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Disziplinarverfahren gegen Notarinnen und Notare (aufgehoben)

vom 4. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 335); aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2019 durch Art. 6 Nr. 25 LVO zur Bereinigung und Zusammenfassung von Zuständigkeitsbestimmungen für die Justiz 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 546, 560)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0092_003a

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