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Personalvertretungsgesetz für Brandenburg (PersVG)
vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 18), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 30)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0812
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