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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514), zuletzt geändert durch Art. 49 Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung vom 1. Februar 2022 (GV.NRW S. 122)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0808

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