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Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung –
i. d.F. der Bekanntmachung vom 19.2.2002 (BGBl. I S. 754, ber. S. 1404, ber. S. 3384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1985, 1988) – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0023c
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