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Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern (GemBekBoG)
als Tz 3 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR), Bekanntm. des Bay. Staatsministeriums für Finanzen v. 13. Juli 2009 (FMBl. 2009, 190, 214ff.)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0074_020
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