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Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG (Postbeamtenaltersteilzeitverordnung – PostBATZV)
vom 7. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2204), zuletzt geänd. d. Art. 3 d. V vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2877)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0557
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