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Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes
vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1831)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0026
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