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Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (Auslandszuschlagsverordnung – AuslZuschlV)
vom 17. Juni 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 145), zuletzt geändert d. Art. 1 d. VO vom 8. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 171)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0542
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