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Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung – STzV)

Vom 9. November 2005 (BGBl. I S. 3157), zuletzt geänd. d. Art. 8 d. BwEinsatzBerStG vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1156)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0185

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