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Verordnung über die Zahlung eines Auslandsverwendungszuschlags (Auslandsverwendungszuschlagsverordnung – AuslVZV)
i. d. Fass. d. Neubekanntmachung vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 809), zuletzt geänd. d. Art. 6 d. ÄndV vom 8. Januar 2020 (BGBl. I S. 27, 33)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0535
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