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Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung (Unabkömmlichstellungsverordnung – UkV)
vom 24. August 2005 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geänd. d. Art. 8 d. WSV-ZuständigkeitsanpassungsV vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257, 1258)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0050
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