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Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung (aufgehoben)
vom 27. Juli 1999 (GVBl. 339 m. spät. Änd.), aufgehoben durch § 5 Abs. 2 VO 2018 (GVBl. 745)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0074_014
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