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Verordnung zur Übertragung der Disziplinarbefugnisse für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen als Art. 3 der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Disziplinarbefignissen

als Art. 3 der Verordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Übertragung von Disziplinarbefugnissenvom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 189)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0086_006

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