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Vorbemerkung zu § 108
Kapitel 8 (§§ 108 f.) ersetzt das bisherige Sechste Kapitel (§§ 83 f. F. 1974). Inhaltlich neu ist die gerichtliche Überprüfung von Evokationsentscheidungen im Mitbestimmungsverfahren (§ 108 Abs. 1 Nr. 4). Bundesrechtlich unverändert blieb die Besetzung der Fachkammern wie auch das Beschlussverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. § 109 wurde rein redaktionell bearbeitet.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0108
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