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Vorbemerkung zu § 13

Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 88: Das Kapitel 2 des BPersVG geltender Fassung (Personalrat, Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung) wird neu strukturiert. Es umfasst nur noch die Regelungen zum Personalrat. Die Regelungen zur Personalversammlung finden sich nun in Kapitel 3, die zur Stufenvertretung und zum Gesamtpersonalrat in Kapitel 5.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0013

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