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Wehrdisziplinarordnung (WDO 2025)
vom 17. Dezember 2024 als Art. 1 d. 3. WehrDiszNOG, nach dessen Art. 5 S. 1 mit Geltung vom 1. April 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 424)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yd_0340
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