Startseite » Inhalt » Besoldungsrecht des Bundes und der Länder » Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung § 12a Anwendungsregelung für den Bund
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung § 12a Anwendungsregelung für den Bund

Die Vorschrift wurde durch Art. 12 des BBVAnpG 2008/2009 vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582, 1586) mit Wirkung vom 1. Januar 2008 (Art. 14 Abs. 1) in die 2. BesÜV aufgenommen. Die ausschließlich für den Bundesbereich geltende Vorschrift legt fest, bis zu welchem Zeitpunkt für Beamte auf Widerruf des Bundes sowie für (Bundes-)Beamte und Soldaten der BesGrn. A 10 und höher sowie für Bundesrichter die Regelung des § 2 Abs. 1 2. BesÜV über den Bemessungssatz längstens Anwendung findet. Zweck der Regelung ist es, auf diesen Kreis von Bezügeempfängern das Tarifergebnis vom 31. März 2008 zur weiteren Angleichung des Bemessungssatzes zeit- und inhaltsgleich zu übertragen (BTDrucks. 16/9059 S. 69). Durch Art. 15 Abs. 48 DNeuG vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 266) wurde § 12a mit Wirkung vom 12. Februar 2009 (Art. 17 Abs. 11 S. 1 DNeuG) um einen neuen Abs. 3 ergänzt. Die erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgenommene Regelung betr. die Nichtanwendbarkeit der § 2 Abs. 2 bis 4 2. BesÜV ist als Folgeänderung im Zusammenhang mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 zu verstehen (BTDrucks. 16/10850 S. 247).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0073_a_012a

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: