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Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)

in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungsspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311, 3312)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_d_0245

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