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Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz – BremBeamtVG)

i. d. F. d. Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2014 (Brem. GBl. S. 458), zuletzt geändert durch: Anlage neu gefasst durch Art. 2 bis 5 d. Gesetz vom 18.09.2024 (Brem. GBl. S. 720, 723 und 724; ber. S. 738, 739, 740 und 741)

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0034

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