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§ 58d Beratung und Untersuchung
In aller Regel haben die Interessenten an einem freiwilligen Wehrdienst nicht gedient. Deshalb bietet ihnen die Bundeswehr einen persnlichen Beratungsdienst an, der sie ber die Ttigkeiten in den Streitkrften, die Verwendungsarten und ber eine mgliche Verwendung informiert (Abs. 1). Die Beratung erfolgt durch die fr diese Zwecke eingerichteten Karrierecenter der Bundeswehr, die sich an acht Schwerpunktorten in der Bundesrepublik befinden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yk_0058d
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