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Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung und dem Rechtsdienstleistungsgesetz
vom 26. Mai 2008 (GVBl. I 703), geändert durch VO zur Änderung der VO zur Regelung von Zuständigkeiten nach der BNotO, der Bundesrechtsanwaltsordnung und dem RVG 2010 (GVBl. I 174), aufgehoben durch § 59 Nr. 10 JustizzuständigkeitsVO 2013 (GVBl. I 386, 405)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0082_016
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