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Verordnung über die Tilgung von Eintragungen in Personalakten (Tilgungsverordnung – Tilg.V) (außer Kraft)
vom 14. Mai 1971 (GV. NRW. S. 148), geänd. durch Art. 49 Zweites BefristungsG vom 5. April 2005 (GV. NRW. S 274, 281), zuletzt durch Art. 30 VO 2009 (GV. NRW. S. 837, 847) (außer Kraft)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0086_004
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