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Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
vom 5. Mai 2004 (BGBl. I 718, 788) i.d. F. der Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 15. März 2022 (BGBl. 610) – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0400
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