Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 81 Reichsgebiet
§ 81 definiert den Begriff „Reichsgebiet“. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 93 BRRG, § 185 BBG a. F. und den entsprechenden Regelungen der Länder überein. Der Begriff des Reichsgebiets wird wie bisher im Zusammenhang mit „öffentlich-rechtlichen Dienstherrn“ gebraucht, vgl. hierzu § 28 Abs. 2 S. 4 i. V. m. § 29 Abs. 1.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0081
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte