• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 81 Reichsgebiet

§ 81 definiert den Begriff „Reichsgebiet“. Die Vorschrift stimmt wörtlich mit § 93 BRRG, § 185 BBG a. F. und den entsprechenden Regelungen der Länder überein. Der Begriff des Reichsgebiets wird wie bisher im Zusammenhang mit „öffentlich-rechtlichen Dienstherrn“ gebraucht, vgl. hierzu § 28 Abs. 2 S. 4 i. V. m. § 29 Abs. 1.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0081

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 1 Seite

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: