Startseite » Inhalt » Recht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst » § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts

§ 24 regelt – zumeist in Anlehnung an die Vorgängervorschriften, jedoch vereinfacht – die Berechnung, Zahlung und Fälligkeit des Arbeitsentgelts:
–  Absatz 1 bestimmt den Grundsatz des Monatsentgelts, die Fälligkeit und den Zahlungsweg
–  Absatz 2 regelt die Anteilsberechnung bei Teilzeitbeschäftigung
–  Absätze 3 und 5 behandeln die Anteilsberechnung innerhalb des Monats
–  Absatz 4 enthält die Rundungsregelung
–  Absatz 6 ermächtigt zu Pauschalierungen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_e_0024

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 36 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: