Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ (Deutschlandradio-Staatsvertrag – DLR-StV)
vom 17. Juni 1993 (veröffentlicht z. B. in Nordrhein-Westfalen: GV. NW. S. 874), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 14. bis 28. April 2020 (veröffentlicht z. B. in Nordrhein-Westfalen: GV. NRW. 2020 S. 524), in Kraft getreten am 7. November 2020. – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0023_003
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte