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Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ (Deutschlandradio-Staatsvertrag – DLR-StV)

vom 17. Juni 1993 (veröffentlicht z. B. in Nordrhein-Westfalen: GV. NW. S. 874), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 14. bis 28. April 2020 (veröffentlicht z. B. in Nordrhein-Westfalen: GV. NRW. 2020 S. 524), in Kraft getreten am 7. November 2020. – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0023_003

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