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Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG) (Auszug)
vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 23. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 170, S. 3) – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0055_001
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