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Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG)
In der Fassung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 338, ber. GVBl. 1995 S. 24), zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. April 2026 (GVBl. S. 154, 157)
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0803
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