Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 71 (Einigungsstellen)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 73 n. F. (Abs. 1), § 74 Abs. 2 n. F. (Abs. 2), § 74 Abs. 3 S. 1, 2 (Abs. 3 S. 1, 2), § 74 Abs. 4 S. 1, 2 n. F. (Abs. 3 S. 3, 4), § 74 Abs. 4 S. 3 n. F. (Abs. 4 S. 1) sowie § 75 Abs. 1 n. F. (Abs. 4 S. 2);
zum aktuellen Rechtsstand s. G § 73 bis 75.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0071
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte