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§ 92a Nichtzulassungsbeschwerde

Das Beschlussverfahren des ArbGG F. 1953 (vom 3. 9. 1953, BGBl. I S. 1267) sah urspr�nglich bei Divergenz eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde vor (� 92 Abs. 1 S. 2, � 72 Abs. 1 S. 2 und 3 ArbGG F. 1953). Diese Divergenz- Rechtsbeschwerde hatte die Eigenart, dass die Rechtsbeschwerde im vollen Umfang eingelegt werden musste und nicht auf die Frage beschr�nkt werden konnte, ob tats�chlich eine Divergenz vorliegt (BT-Drucks. 8/1567, S. 35 � zu Nr. 48 [� 72a], S. 36 � zu Nr. 67 [� 92a]). � 92a wurde durch die ArbGG-Novelle 1979 (Neufassung vom 2. 7. 1979, BGBl. I S. 853) in Anpassung an die Regelung des � 72a ArbGG �ber die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision neu eingef�hrt. Dadurch wurde bei Divergenz anstelle der bis dahin zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Zulassungspflicht mit Nichtzulassungsbeschwerde eingef�hrt. Auch die Neuregelung 1979 begrenzte grunds�tzlich die Nachpr�fung der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Frage, ob eine Divergenz gegeben ist. Das Vorliegen einer grunds�tzlichen Bedeutung konnte weiter nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde �berpr�ft werden, wenn die Rechtssache entsprechend � 72a Abs. 1 S. 2 ArbGG F. 1979 Streitigkeiten �ber die Tariff�higkeit und Tarifzust�ndigkeit einer Vereinigung betraf (BAGE 68, 390). Dies ist in Beschlussverfahren nach � 83 BPersVG nicht einschl�gig, so dass im Ergebnis allein die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz zul�ssig verblieb.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_l_0092a

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