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§ 92a Nichtzulassungsbeschwerde
Das Beschlussverfahren des ArbGG F. 1953 (vom 3. 9. 1953, BGBl. I S. 1267) sah ursprnglich bei Divergenz eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde vor ( 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 1 S. 2 und 3 ArbGG F. 1953). Diese Divergenz- Rechtsbeschwerde hatte die Eigenart, dass die Rechtsbeschwerde im vollen Umfang eingelegt werden musste und nicht auf die Frage beschrnkt werden konnte, ob tatschlich eine Divergenz vorliegt (BT-Drucks. 8/1567, S. 35 zu Nr. 48 [ 72a], S. 36 zu Nr. 67 [ 92a]). 92a wurde durch die ArbGG-Novelle 1979 (Neufassung vom 2. 7. 1979, BGBl. I S. 853) in Anpassung an die Regelung des 72a ArbGG ber die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision neu eingefhrt. Dadurch wurde bei Divergenz anstelle der bis dahin zulassungsfreien Rechtsbeschwerde die Zulassungspflicht mit Nichtzulassungsbeschwerde eingefhrt. Auch die Neuregelung 1979 begrenzte grundstzlich die Nachprfung der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Frage, ob eine Divergenz gegeben ist. Das Vorliegen einer grundstzlichen Bedeutung konnte weiter nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde berprft werden, wenn die Rechtssache entsprechend 72a Abs. 1 S. 2 ArbGG F. 1979 Streitigkeiten ber die Tariffhigkeit und Tarifzustndigkeit einer Vereinigung betraf (BAGE 68, 390). Dies ist in Beschlussverfahren nach 83 BPersVG nicht einschlgig, so dass im Ergebnis allein die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz zulssig verblieb.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_l_0092a
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