Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » § 104 (Zuständigkeit der Personalvertretungen, Bildung und Entscheidungsbefugnis der Einigungsstellen)
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 104 (Zuständigkeit der Personalvertretungen, Bildung und Entscheidungsbefugnis der Einigungsstellen)

§ 104 F. 1974 ging in Satz 1 zurück auf § 90 PersVG 1955 und blieb bis zur Aufhebung der Norm durch die BPersVG-Novelle 2021 unverändert. Bis zur Herleitung verfassungsunmittelbarer Grenzen der Personalvertretung (BVerfG v. 24. 5. 1995, BVerfGE 93, 37) war insbesondere dessen Satz 1 regelmäßiger Ansatzpunkt für verfassungsrechtliche Angriffe der jeweiligen Opposition auf Änderungen von Landesgesetzen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0104

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 8,24 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: