• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 121 Urteil des Berufungsgerichts

Während § 120 bestimmt, in welchen Fällen das Berufungsgericht über die Berufung durch Beschluss entscheiden kann, regelt § 121 die Berufungsentscheidung durch Urteil, ohne jedoch eine Aussage zur Zurückweisung der Berufung zu machen. Das Urteil ergeht in der Hauptverhandlung in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (§ 80 Abs. 3 S. 1).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0121

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 2 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: