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§ 13 Erteilen von förmlichen Anerkennungen
Ob der Disziplinarvorgesetzte die vorbildliche Pflichterfllung oder die hervorragende Einzeltat mit einer frmlichen Anerkennung oder mit einer Auszeichnung anderer Art wrdigt, liegt in seinem pflichtgemen Ermessen. Abs. 1 gibt ihm fr diese zu treffende Entscheidung Richtlinien an die Hand. Eine frmliche Anerkennung ist nur bei besonderer Leistung gerechtfertigt. Daher ist bei der Erteilung ein strenger Mastab anzulegen. Dadurch wird verhindert, dass eine frmliche Anerkennung bereits dann ausgesprochen wird, wenn z. B. ein Soldat seinen Dienst ohne Beanstandungen verrichtet hat oder weil er als 1000. Fahrschler im Bataillon die Fahrerlaubnisprfung der Bundeswehr bestanden hat. Der Soldat soll seiner Persnlichkeit nach der frmlichen Anerkennung wrdig sein. Das ist er grundstzlich nur bei einwandfreier dienstlicher und auerdienstlicher Fhrung. Er kann seine Dienstpflichten nicht vorbildlich erfllen, wenn er gelegentlich oder gar fter disziplinar negativ in Erscheinung tritt. Dagegen kann ein solcher Soldat wegen einer hervorragenden Einzeltat eine frmliche Anerkennung erhalten, da es sich bei Abs. 1 S. 2 um eine Sollvorschrift handelt. Schlielich soll die frmliche Anerkennung auch den Kameraden gegenber gerechtfertigt sein.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0013
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