Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 20 Wahlvorschläge
Die Vorschrift regelt das Wahlvorschlagsrecht und wird ergänzt durch die Bestimmungen der nach § 115 erlassenen Wahlordnung (BPersVWO; nachfolgend kurz WO), insbesondere §§ 7–10 WO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0020
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte